
BVG C1
Die Vorschrift BVG C1, heute bekannt als DGUV Vorschrift 17, regelt die Sicherheitsanforderungen für Veranstaltungs- und Produktionsstätten im Bereich szenischer Darstellung wie Theater, Film, Fernsehen und Messen. Sie definiert technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, insbesondere bei der Verwendung von Bühnenbauten, Anschlagmitteln und beweglichen Einrichtungen. Ziel ist es, den Schutz von Beschäftigten und Beteiligten bei Aufbau, Betrieb und Abbau solcher Einrichtungen sicherzustellen.